Payroll
automatisiert.

MYACCOUNT beschäftigt sich mit der Automatisierung der Personalabrechnung und verwandter Prozesse: von der Reiseabrechnung zur Arbeitszeitplanung.

NEW LEVELS OF SUCCESS: Die klassische “Lohnabrechnung” steht im Mittelpunkt unserer Leistung. Wir beschäftigen uns aber heute mit mehr und sind Anspielstation für viele Aspekte des Personalmanagements. Bei großen in Zusammenarbeit mit Human Ressources.

WORK SMARTER: Gerade der Arbeits- und Organisationsberatung kommt im Verbund mit Auskünften und Begleitung arbeitsrechtlicher Aspekte rund um die Personalverrechnung besondere Bedeutung zu. In diesen Beratungsfeldern sehen wir uns besonders gefordert.

FAQ

Wir stellen mit der laufenden Personalverrechnung die notwendigen Zahlungen zusammen und erstellen einen elektronischen Zahlungsdatenträger zur Überweisung. Da kommt ganz schön viel zusammen:

  1. An Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in der Regel am Ende des Monats  überwiesen.
  2. Lohnsteuern werden einbehalten und bis zum 15. des Folgemonats an das Finanzamt einbezahlt; gleiches gilt für die Arbeitnehmer-Anteile zur Sozialversicherung.
  3. Der 15. des Folgemonats ist  auch Stichtag für die Bezahlung der Lohnnebenkosten an Gemeinde, Sozialversicherung und Finanzamt.

Binnen sechs Wochen sind also Zahlungen an zumindest 4 verschiedene Stellen notwendig.

Ja. Müssen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ausländischer Unternehmen in Österreich abgerechnet werden, bieten wir dieses Service gerne an. Besonders häufig kommt das bei deutschen Unternehmen vor, die Mitarbeiter in Österreich beschäftigen. 

Wie in Deutschland schneiden Staat und Sozialversicherung bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern in Österreich besonders kräftig mit. Einige Unterschiede gibt es aber dennoch zu beachten:

  1. In Österreich sind mit Urlaubs- und Weihnachtsgeld 14 Bezüge üblich. Vereinbart werden sollte zur besseren Vergleichbarkeit also ein Jahresbezug.
  1. In Österreich kommt den Kollektivverträgen größere Bedeutung als den deutschen Tarifverträgen zu. Nahezu jeder Arbeitsvertrag unterliegt den übergeordneten Regelungen des Kollektivvertrags, der viele vertragliche Inhalte auch jenseits von Mindestbezügen vorschreibt.
  2. Üblich sind in Österreich – bei 5 Tage Woche – 25 Urlaubstage.
  3. Autos sind in Österreich spürbar teurer als in Deutschland. Das liegt am fehlenden Vorsteuerabzug aber auch an der Normalverbrauchsabgabe und kann die Kosten für Außendienstmitarbeiterinnen und –mitarbeiter empfindlich erhöhen.

Ein Kollektivvertrag regelt viele Details eines Arbeitsverhältnisses. Oft – Stichwort Günstigkeitsprinzip – kommt diesen Bestimmungen Vorrang gegenüber dem im Einzelnen Vereinbarten zu. Es gibt in Österreich abertausende Kollektivverträge: vor Abschluss eines Arbeitsvertrag soll daher unbedingt gecheckt werden: Welche Regelungen sind für unser Unternehmen anwendbar: eine erste Orientierung gibt dabei die Gewerbeberechtigung. 

Die Zusammenarbeit im Rahmen einer Personalverrechnung ist immer intensiv. Schließlich kommen Änderungen beim Personal eines Unternehmens sehr häufig vor. Wir automatisieren die Prozesse in Teilbereichen und setzen sonst auf Kommunikation!

Bis zu einem zu vereinbarenden Stichtag sammeln wir alle Informationen über die nächste Abrechnung und erstellen dann eine Übersicht über notwendige Zahlungen. Wir führen die notwendigen Lohnkonten und machen die Meldung bei den Behörden. Die Auswertungen zeigen die Personalkosten des Unternehmens und die Einzelabrechnungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Vor Abschluss des ersten Arbeitsvertrags setzen wir uns kurz zusammen und klären die wesentlichen Fragen:

  1. Finanziell

Was bedeutet die Anstellung für das Unternehmen?

Welche Kosten entstehen und wie ist das finanzierbar?

  1. Organisatorisch

Wie soll die Arbeit neu verteilt werden? 

Welche Arbeitszeiten und Regelungen gelten im Arbeitsverhältnis?

Welche Verpflichtungen kommen auf das Unternehmen zu?

  1. Rechtlich

Welcher Kollektivvertrag kommt zur Anwendung?

Wie können Arbeitszeiten oder Urlaubstage am besten aufgezeichnet werden?

Wie soll ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?

  1. Abrechnung

Wie richten wir zusammen eine Personalabrechnung ein?

Wie funktioniert die Erstanmeldung?

Welche Informationen sollen regelmäßig ausgetauscht werden?

Dazu haben wir eine umfangreiche Checkliste erstellt, die wir natürlich mitbringen. Alle Fragen müsse auf den Tisch. Wenn es soweit ist: Termin online vereinbaren!

Der erste Mitarbeiter oder die erste Mitarbeiterin stellt Unternehmen nicht nur vor wirtschaftliche und organisatorische Herausforderungen. Auch eine Personalverrechnung muss eingerichtet werden.

Das ist in der Regel unser Job und beinhaltet die Registrierung des Unternehmens bei Sozialversicherungsträgern, Gemeinden und dem Finanzamt. Auch eine Mitarbeitervorsorgekasse will ausgewählt werden.

Eine Anmeldung neuer Arbeitsverhältnisse muss bekanntlich vor Arbeitsantritt erfolgen. Dürfen wir helfen sind folgenden Angaben notwendig:

  1. Vorname und Nachname
  2. Sozialversicherungsnummer und Geburtsdatum
  3. Adresse und email Adresse 
  4. Bankverbindung
  5. Start des Arbeitsverhältnisses (Start 10.6.)
  6. Berufsbezeichnung (z.B. Koch)
  1. Beschäftigungsausmaß in Wochenstunden (38,5 Stunden)
  2. Wochenarbeitsmodell (arbeitet an 5 Tagen)
  3. Angaben zur Einstufung im Kollektivvertrag
  4. Bruttomonatsbezug

Wenn es der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin erlaubt: ja. Dadurch entsteht aber ein Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis, weil die Firma das Auto bezahlt. Dieser Vorteil wird unter dem Schlagwort Sachbezug versteuert. Die Besteuerungsregelungen sind im Detail äußerst komplex: Wir beraten im Detail.