Energiekostenzuschuss II

Der Energiekostenzuschuss II (EKZ II) ist eine Fortsetzung des Energiekostenzuschuss I, welcher dazu dient Unternehmen auch im Jahr 2023 bei der Bewältigung hoher Energiepreise zu unterstützen.

Der EKZ II wird in zwei Förderungsperioden unterteilt werden, wobei eine die erste Jahreshälfte (Jänner bis Juni 2023) und die andere die zweite Jahreshälfte (Juli bis Dezember 2023) umfasst. Voranmeldungsstart für die erste Jahreshälfte soll das 3. Quartal 2023 sein, für die zweite anschließend das 1. Quartal 2024.

Um überhaupt förderungsfähig zu sein, müssen Sie nachweisen können, dass Ihnen mindestens Mehrkosten iHv EUR 5.000,- durch erhöhte Energiepreise im Jahr 2023 entstanden sind. Achtung! Für die Berechnung der Mehrkosten dürfen nur Preisänderungen berücksichtigt werden. Mehrkosten, welche allein aus einem höheren Verbrauch resultieren können nicht berücksichtigt werden.

Gefördert werden 60% dieser Mehrkosten!

 

Beispiel zu Berechnung der Förderungshöhe:

Bezogene Menge Strom in 2021 = 50.000 kWh zu einem Preis von 0,08 €/kWh

Bezogene Menge Strom in 2023 = 70.000 kWh zu einem Preis von 0,20 €/kWh

Preissteigerung = 0,20 – 0,08 = 0,12 €/kWh

Mehrkosten = 0,12 * 70.000 = 8.400,- €

Förderungshöhe = 8.400 * 0,6 = 5.040,- €

 

Neue Erleichterungen im Vergleich zum EKZ I sind nun die Förderfähigkeit von Mehrkosten aus Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel, sowie der Entfall des Kriteriums der Energieintensivität für Unternehmen mit Mehrkosten aus Energie bis zu ca. EUR 7 Mio.

Sollten Sie eine Antragstellung in Erwägung ziehen, so bitten wir Sie alle Dokumente (Strom- & Gas-Rechnungen, Jahresabrechnungen, etc.) aus denen der Energieverbrauch und die Energiekosten für das Jahr 2023 ablesbar sind aufzubewahren, bzw. bei Ihrem Energieanbieter anzufragen!

Ein Antrags- bzw. Voranmeldedatum gibt es noch nicht, sollte aber in nächster Zeit bekanntgegeben werden!

Bei weiteren Fragen sind wir gerne da.

 

Stand 09.08.2023

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